Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ aller schulischen Gremien (Lehrerkonferenz, Elternbeirat; in weiterführenden Schulen auch Schülerrat).
Sie hat eine große Bedeutung, da sie als Mitbestimmungs-, Schlichtungs- und Vermittlungsorgan mit umfassenden Beratungs- und Vorschlagsrechten ausgestattet ist.

Inhaltliche Schwerpunkte der Beratung sind zum Beispiel:

• Erlass der Hausordnung
• Anforderung von Haushaltsmitteln gegenüber dem Schulträger
• Schulveranstaltungen
• Schulpartnerschaften
• wichtige Maßnahmen für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit

Die Beratungen der Schulkonferenz sind nicht öffentlich. Sie sind vertraulich, soweit es sich um Tatsachen handelt, die ihrer inhaltlichen Bedeutung nach der Vertraulichkeit bedürfen.

Zur Schulkonferenz lädt die Schulleitung ein.

Der Schulkonferenz gehören der Schulleiter als Vorsitzender, fünf Vertreter des Lehrerkollegiums, der Vorsitzende des Elternbeirates als stellvertretender Vorsitzender und fünf Vertreter der Eltern an:

Mitglieder Schulkonferenz 2022/23